Inhalt des Oktobertreffens der Arbeitsgruppe "PMS-Standards" war diesmal die Prüfung der Möglichkeit einer PMS-Unterstützung bei der Verwaltung von unstetig Beschäftigten.
Der Umgang mit unstetig Beschäftigten (kurzfristige Vertretungen und Aushilfen) im Rahmen von Steuerfreibeträgen ist in den Kirchenkreisämtern unterschiedlich. Unterliegen die unstetig Beschäftigten der Sozialversicherungspflicht, werden diese jedoch in allen Ämtern in P-Pay (Kidicap) geführt. Daher liegt der Fokus auf der „Vorortabrechnung von Aushilfen und Vertretungen im Rahmen von Steuerfreibeträgen“.
In einigen Ämtern werden beide Personengruppen (unstetig Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht, Aushilfen und Vertretungen im Rahmen von Steuerfreibeträgen) in Kidicap abgerechnet.
PMS soll so erweitert werden, dass die Vorortabrechnung im PMS möglich, sie aber nicht zwingend ist. Damit eine Unterscheidung dieser Personengruppen in Kidicap getroffen werden kann, muss ein spezielles Merkmal eingeführt werden. Die Arbeitsgruppe „Standards“ hat angeregt das Feld „Berufsgruppenschlüssel“ aus Maske 03, PPay zu verwenden. Hierzu wird die Comramo kontaktiert.
Nach Aussagen der Comramo wird dieses Feld für Einträge zur VB (Vollbeschäftigten)-Statistik genutzt. Von Kidicap aus sollen hier Daten eingegeben werden, die einen Überblick über den Beschäftigungsumfang geben z. Bsp.: Auszubildende 80% (auch wenn Sie Vollzeit arbeiten), andere Mitarbeiter 120%. Diese Statistik wird bisher im Bereich Diakonie- oder Sozialstationen eingesetzt.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass dieses Feld in vielen kirchlichen Einrichtungen nicht genutzt oder für andere Zwecke verwandt wird.
Zum Beispiel wird in den Berufsgruppenschlüssel die Stundenzahl von Mitarbeitern hinterlegt, mit denen eine Festvergütung vereinbart wurde. Damit erhält man bei Auswertungen (z.B. für Hilfen im Alltag) auch bei Festvergütungen die Angaben über die wöchentliche Arbeitszeit.
Fazit: Dieses Feld könnte als Merkmal genutzt werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, ob es hier bereits andere Verwendung gibt und es zu keinen Konflikten kommt.
Die Basis für die Vorortabrechnung von Aushilfen und Vertretungen im Rahmen von Steuerfreibeträgen“ ist das von Herrn Slawik erstellte Access-Feature und die Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Standards.